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   VG Stuttgart, 10.11.2020 - 7 K 5431/20   

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VG Stuttgart, 10.11.2020 - 7 K 5431/20 (https://dejure.org/2020,39012)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.2020 - 7 K 5431/20 (https://dejure.org/2020,39012)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 2020 - 7 K 5431/20 (https://dejure.org/2020,39012)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Bürgerdialog in einer Musikhalle während der Corona-Pandemie - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90

    Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts -

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2020 - 7 K 5431/20
    Nach der sogenannten Zwei-Stufen-Theorie ist bei der Benutzung von Einrichtungen der Gemeinde, die dem wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Wohl ihrer Einwohner dienen (gemeindliche Einrichtungen), zu unterscheiden zwischen dem Anspruch auf Zugang zu der Einrichtung einerseits, der regelmäßig nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist und darum nach § 40 Abs. 1 VwGO der Erkenntniszuständigkeit der Verwaltungsgerichte unterliegt, und den Modalitäten der Benutzung andererseits, die auch privatrechtlich ausgestaltet sein können und über die bei solcher Ausgestaltung gemäß § 13 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG - vor den ordentlichen Gerichten gestritten werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1990, Az.: 7 B 30.90, Rn. 4, juris).

    Diese Unterscheidung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Streit über das "Ob" und dem privatrechtlichen Streit über das "Wie" der Benutzung der Einrichtung betrifft Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge jeder Art einschließlich solcher Einrichtungen, die die Gemeinde nicht selbst betreibt, sondern von einer von ihr begründeten und/oder beherrschten selbstständigen juristischen Person des Privatrechts betreiben lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1990, Az.: 7 B 30.90, Rn. 4, juris).

    Gibt das Verwaltungsgericht der Klage statt, so muss ihm die Gemeinde den Zugang zu der Einrichtung, sofern sie darüber nicht ohnehin selbst entscheidet, durch Einwirkung auf die ihr unterstehende privatrechtliche Betriebsgesellschaft verschaffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1990, Az.: 7 B 30.90, Rn. 4, juris).

  • BVerwG, 27.06.2018 - 10 CN 1.17

    Gemeinderatsfraktion der NPD darf nicht von Fraktionszuwendungen ausgeschlossen

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2020 - 7 K 5431/20
    Ob ein solcher Anspruch grundsätzlich unmittelbar aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit der Vergabepraxis und dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung folgt (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. April 2019, Az.: 15 L 530/19, Rn. 13, juris) - was im Hinblick auf die Verortung von Fraktionen als Untergliederung des Parlaments in die staatliche Sphäre problematisch sein dürfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018, Az.: 10 CN 1.17, BVerwGE 162, 284-296, Rn. 36, juris) - oder aus dem allgemeinen Willkürverbot ebenfalls in Verbindung mit der Vergabepraxis, welches im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelt (vgl. Ennuschat in Öffentliches Recht in Baden-Württemberg, 3. Auflage 2020, S. 65, Rn. 353a), kann dabei dahinstehen, da die Voraussetzungen identisch sein dürften.

    Damit dürfte sie selbst der staatlichen Sphäre zuzuordnen und keine Grundrechtsträgerin sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018, Az.: 10 CN 1.17, BVerwGE 162, 284-296, Rn. 34, juris).

  • VG Gelsenkirchen, 08.04.2019 - 15 L 530/19

    Öffentliche Einrichtung, private Betreibergesellschaft, Vergabepraxis,

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2020 - 7 K 5431/20
    Fraktionen werden als "Repräsentanten" der Parteien im Parlament betrachtet und sind als Gliederungen des Parlaments in die organisierte Staatlichkeit eingefügt (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. April 2019, Az.: 15 L 530/19, Rn. 13, juris).

    Ob ein solcher Anspruch grundsätzlich unmittelbar aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit der Vergabepraxis und dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung folgt (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. April 2019, Az.: 15 L 530/19, Rn. 13, juris) - was im Hinblick auf die Verortung von Fraktionen als Untergliederung des Parlaments in die staatliche Sphäre problematisch sein dürfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2018, Az.: 10 CN 1.17, BVerwGE 162, 284-296, Rn. 36, juris) - oder aus dem allgemeinen Willkürverbot ebenfalls in Verbindung mit der Vergabepraxis, welches im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelt (vgl. Ennuschat in Öffentliches Recht in Baden-Württemberg, 3. Auflage 2020, S. 65, Rn. 353a), kann dabei dahinstehen, da die Voraussetzungen identisch sein dürften.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20

    Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2020 - 7 K 5431/20
    Sie trägt zur Minimierung der Sozialkontakte und damit zu einer Verlangsamung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 bei (vgl. allgemein VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Oktober 2020, Az.: 1 S 3156/20, Rn. 28, juris).
  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 20 NE 20.1127

    Corona - Beschränkung der Bewirtungszeiten in Gastronomiebetrieben vorläufig

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2020 - 7 K 5431/20
    Bei steigenden Infektionszahlen steht zu befürchten, dass dem Gesundheitsamt L. hinsichtlich der Kontaktnachverfolgung die Kontrolle weiter entgleitet (vgl. so schon bei wesentlich geringerer Infektionsgefahr Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Juni 2020, Az.: VGH 20 NE 20.1127, Rn. 42, juris) und das Gesundheitssystem überlastet wird.
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2020 - 7 K 5431/20
    Dabei muss er die Verletzung einer Norm geltend machen, die nicht nur, aber zumindest auch den Schutz seiner Rechte bezweckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993, Az.: 3 C 3.89, Rn. 35, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.1996 - 2 S 2757/95

    Keine Gebührenerhebung ohne Gebührensatzung

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2020 - 7 K 5431/20
    Die Widmung als öffentliche Einrichtung bedarf grundsätzlich keiner Form, kann vielmehr auch durch konkludentes Handeln erfolgen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Januar 1996, Az.: 2 S 2757/95, Rn. 27, juris; Pautsch in Ade/Pautsch, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, 2018, § 10, Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 1272/18

    Einstweilige Anordnung zwecks Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2020 - 7 K 5431/20
    Eine solche Vorwegnahme der Hauptsache kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes geboten ist, d.h. wenn andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, und zugleich ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der mit der Hauptsache verfolgte Anspruch begründet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juli 2018, Az.: 9 S 1272/18 , Rn. 3, juris).
  • VG Minden, 09.09.2022 - 2 K 3680/19
    vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. April 2019 - 15 L 530/19 -, juris, Rn. 13; VG Stuttgart, Beschluss vom 10. November 2020 - 7 K 5431/20 -, juris, Rn. 31.
  • VG Berlin, 25.08.2022 - 2 K 119.21
    Denn sie ist ein von der Partei rechtlich und funktional getrenntes Organ der Bezirksverordnetenversammlung (vgl. Beschluss der Kammer vom 10. Januar 2007 - VG 2 A 169/06 - juris Rn. 5; s. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 8. April 2019 - 15 L 530/19 - juris Rn. 13; VG Stuttgart, Beschluss vom 10. November 2020 - 7 K 5431/20 - juris Rn. 31; VG Karlsruhe, Beschluss vom 12. November 2020 - 10 K 4564/20 - juris Rn. 8).
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